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Obwohl Balkone
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Wertsteigerung
Ein wichtiger Faktor für Immobilienbesitzer ist neben der ideellen Wohnwertsteigerung die ökonomische Rentabilität einer Investition. Auch hier zeigt sich die Balkonanlage als eine dankbare Investition. Denn nach der II. Berechnugsverordnung (BVO) darf die Hälfte der Balkongröße als Wohnraumfläche beim Verkaufs- bzw. Mietwert angesetzt werden. Durch die Berücksichtigung der Balkongröße bei der Wohnfläche amortisieren sich die Investitionskosten in kurzer Zeit. Dies gilt für Deutschland
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